Was ist der JAEB?
Letzte Bearbeitung am 7. November 2018 von Stefan Schindler
Am Wohle unserer Kinder sind viele Seiten beteiligt, und alle haben dabei ihre ganz eigenen Interessen.
Da wäre zunächst die Seite der Einrichtungen, Träger und Pädagogen, die für die direkte Arbeit mit und an den Kindern stehen. Eine weitere Seite ist das Jugendamt, das sich unter anderem für das reibungslose Zusammenspiel mit den Vorschriften und Gesetzen bemüht.
Und dann ist da natürlich noch die Seite der Eltern, die ihre Kinder in die Obhut der Einrichtungen geben und eine bestmögliche Betreuung für ihre Kinder erhalten möchten.
Das KiBiz und die Elternvertreter
In der Vergangenheit war es mitunter schwierig, seine Interessen an offizieller Stelle kundzutun: Es war eher ein Akt eines Einzelnen. Das hat sich mit dem Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, geändert. Es schreibt vor, dass alle Einrichtungen Elternvertreter wählen sollen, die die Interessen der Eltern gegenüber den Einrichtungen vertreten.
In der Regel werden dazu jedes Jahr 2 Personen für jede Kindergruppe gewählt, die dann als Vertreter auftreten und die Elternbeiräte der Einrichtungen formen.
Vertretung gegenüber dem Jugendamt
Damit allerdings nicht genug. Die genannten Elternbeiträge entsenden wiederum jeweils 2 Personen, die an der alljährlichen Hauptversammlung der Beiräte teilnehmen. In dieser Versammlung werden dann mindestens 2 Personen gewählt, die die Eltern aller Einrichtungen vertreten, und somit den Jugendamts-Elternbeirat, kurz JAEB, bilden.
Bisher war die Teilnahme in Bocholt deutlich höher als 2 Personen. So zählen wir im Durchschnitt eher 8-10 Personen. Manche dieser Teilnehmer übernehmen dabei besondere Funktionen — natürlich völlig freiwillig und in eigenem Ermessen!
Was sind die konkreten Aufgaben?
Der JAEB versteht sich als Sprachrohr zwischen Jugendamt und der gesamten Elternschaft in allen Einrichtungen der Stadt Bocholt. Neben dem Jugendamt verbinden der JAEB auch die Träger, mitunter Kirchen, Vereine, mit den Eltern.
Da Eltern oftmals über viele Dinge gar nicht in Kenntnis sind, bemüht sich der JAEB, die Elternschaft entsprechend zu informieren und Diskussionen anzuregen, um mögliche Verbesserungen in den verschiedensten Bereichen anzustreben.
Ein Beispiel: Musikalische Früherziehung in Einrichtungen
Im Jahre 2017 hat die Stadt Bocholt (gesetzeskonform) die sogenannte »musikalische Früherziehung« während der Betreuungszeiten gegen Entgelt unterbunden.
Es handelte sich um ein Angebot der Bocholter Musikschule, bei dem Musiklehrer in die Einrichtungen gingen und ein musikalisches Programm mit den Kindern veranstalteten, um sie entsprechend zu fördern.
Da dies allerdings gegen der Grundsatz der Gleichstellung verstieß (jedes Kind muss gleichermaßen die Chance auf Förderung erhalten, unabhängig von der Finanzkraft und anderen Faktoren), durfte das Angebot nicht weiter geduldet werden.
Wie du dir vorstellen kannst, hat das massive Proteste bei betroffenen Eltern und Kindern ausgelöst. Auch die Musikschule war dem Ganzen nicht positiv gesinnt.
Der JAEB hat sich damals bemüht, mit allen Parteien zu sprechen, um in den Dialog zu kommen und auch mögliche Alternativen zu erfahren bzw. anzuregen. Letztendlich wurden also alle Seiten angehört und die Informationen zur Elternschaft geteilt.
An der Entscheidung hat dies natürlich nichts geändert, doch hat das Hören der anderen Positionen und aller Gründe für ein deutlich besseres Verständnis gesorgt.